Mittwoch, 28.07.2010

Bekanntmachungsregelungen

Die Verbandssatzung des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Kreis Bergstraße wurde am 01.07.10 mit einem geänderten § 18 neu beschlossen. In der Gründungsphase des Verbandes wurde in dieser Vorschrift bestimmt, dass die amtlichen Verkündungsblätter des Kreises Bergstraße als Bekanntmachungsorgane dienen sollen. In dem nun geänderten § 18 der Verbandssatzung werden alle Zeitungen, in denen die Bekanntmachungen veröffentlicht werden, namentlich benannt.