Asbestentsorgung
Asbest ist als krebserregender Stoff eingestuft. Ein Gesundheitsrisiko besteht insbesondere, wenn Asbest als Feinstaub eingeatmet wird. Eine Fülle von nützlichen Eigenschaften haben Asbest jahrzehntelang zu einem beliebten Werkstoff gemacht: Asbest brennt nicht; isoliert gegen Wärme, Kälte und Schall; ist säurefest, wasserunlöslich; zugfest und elastisch. Darüber hinaus konnten die Produkte relativ preiswert hergestellt werden. So reicht die Palette der Anwendungen vom Aufsprühen oder Aufspritzen über Isoliervorrichtungen bis hin zu Brandschutztüren, Abwasserrohren, Dachabdeckungen, Nachtspeicheröfen und sogar Spielzeug.
Bei der Bearbeitung von Asbestmaterialien werden hauchdünne biegsame Fasern aus dem natürlichen Materialverband gelöst. Genau diese dünnen Fasern sind aber auch extrem gesundheitsschädlich. Sie werden sehr leicht freigesetzt und gelangen in die Atemluft. Die Fasern werden beim Einatmen in der Lunge eingelagert und können dort schwerste Krankheiten mit überwiegend tödlichem Ausgang hervorrufen.
Der Umgang mit asbesthaltigen Materialien ist daher nur Firmen erlaubt, die einen Sachkundelehrgang gemäß TRGS 519 nachweisen können und über die entsprechende Schutzausrüstung verfügen.
Von Asbestplatten, die beispielsweise auf Dächern montiert sind, geht jedoch keine Gefahr für die Gesundheit aus. Die Fasern werden hier erst bei der Demontage bzw. bei einer dadurch herbeigeführten Beschädigung der Platten freigesetzt. In der heutigen Zeit, wo die extremen Gesundheitsgefahren bekannt sind wird kein Asbest mehr verwendet. Nach und nach werden asbesthaltige Gebäude saniert.
Asbesthaltige Produkte sind grundsätzlich in zwei Gruppen zu unterteilen:
- Stark gebundener Asbest, z.B. Asbestzement
Kommt in folgenden Produkten vor: Dachplatten, Balkonkästen aus Asbestzement (z.B. Eternit vor 1988), PVC-Fußboden-Fliesen, Rohren, Kitten etc.. Von stark gebundenem Asbest geht normalerweise keine Gefahr aus. Allerdings kann auch Asbestzement zum Gesundheitsrisiko werden, wenn durch Witterungseinflüsse oder vor allem durch Bearbeiten des Materials (Sägen, Bohren, Schleifen, Abspritzen) Asbestfasern freigesetzt werden. - Schwach gebundenes Asbest, z.B. Spritzasbest
Wurde für folgende Produkte verwendet: Promabestplatten, Auskleidung von Nachspeicherheizgeräten und Lüftungskanälen, Ummantelung von Stahlträgern, Abdichtungen von Kabeldurchführungen, Beschichtung von Decken und Wänden, Mörtel, Putze, Pappen.
Schwachgebundene Asbestprodukt können leicht Fasern freisetzen und sind damit gefährlicher als stark gebundenes Asbest.
Weitere Informationen beim Staatlichen Umweltamt, Regierungspräsidium Darmstadt Tel. 06151/12-5439.
Die Entsorgung im Kreis Bergstraße wird durch den ZAKB (Zweckverband Abfallwirtschaft Kreis Bergstraße) geregelt. Im AWZ (Abfallwirtschaftszentrum) in Heppenheim, Ratsäckerweg 12, können Asbestabfälle aus privater Herkunft entsorgt werden. Die Anlieferung ist nur mittwochs von 09:00 bis 11:30 Uhr möglich. Eine Terminvereinbarung ist dafür nicht nötig. Die Materialien müssen aber, aus den genannten Gründen, speziell verpackt werden.
Hierfür bietet der ZAKB so genannte Big-Bags an, die beim AWZ gekauft werden können. Diese Big-Bags sind in 3 verschiedenen Größen vorrätig:
- Größe 1: 90 x 90 x 115 cm (für Asbestbruch) 16,50 € incl. MwSt. pro Stück,
- Größe 2: 260 x 125 x 35 cm(max. 25 Eternitplatten bis 2,5 m Länge) 19,50 € incl. MwSt. pro Stück,
- Größe 3: 320 x 125 x 35 cm (max. 25 Eternitplatten bis 3,1 m Länge) 20,50 € incl. MwSt. pro Stück.
Angeliefertes Material, dass nicht vorschriftsmäßig in Big-Bags verpackt ist kann nicht angenommen werden und wird zurückgewiesen.
Die Big-Bags können während der normalen Öffnungszeiten des AWZ Montag - Freitag von 07:00 - 17:00 Uhr und Samstag von 08:00 - 13:00 Uhr erworben werden.
Die Asbestanlieferung wird bei der Anlieferung im AWZ gewogen, die Gebühr hierfür beträgt 205,00 € pro Tonne.
Entsorgung von Künstlichen Mineralfasern
Bei künstlichen Mineralfasern handelt es sich um industriell hergestellte silikatische Fasern die zumeist als Erzeugnisse für Dämm- und Isolierzwecke im Verkehr gebracht wurden und werden.
Von diesen künstlichen Mineralfasern geht eine ähnliche Gefährdung aus wie es bei Asbestfasern der Fall ist. Hierzu zählen beispielsweise Glaswolle, Steinwolle und Mineralwolle. Diese Materialien sind deshalb ebenfalls mit erhöhter Vorsicht zu handhaben.
Die Anlieferung im AWZ kann ebenfalls nur mittwochs von 09:00 bis 11:30 Uhr erfolgen. Ein verpacken in Big-Bags ist hierbei nicht erforderlich. Es genügt die Dämmstoffe luftdicht in Müllsäcken verpackt anzuliefern.