Entsorgung von Elektrogeräten -
das neue Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)- Entsorgung von Elektrogeräten
- Einführung
- Spezielle Infos für Bürger im Landkreis Bergstrasse
- Übersicht Elektro- und Elektronikgeräte-Sammelstellen
- Weitere Informationen
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Info-Flyer
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Einführung
Bereits seit 1998 werden im Landkreis Bergstraße ausgediente Elektrogeräte vom Bürger separat erfasst und einer geordneten Entsorgung zugeführt. Ermöglicht wurde dies auf Grund der Erkenntnis, dass Elektrogeräte einerseits zu wertvoll sind, um sie auf der Deponie abzulagern und andererseits auch zu gefährlich wegen der darin enthaltenen Inhaltsstoffe. Der Landkreis Bergstraße gehörte damit zu einem der ersten Landkreise in Deutschland, der seinen Bürgern diesen zusätzlichen Service angeboten hat, ohne das dieser vom Gesetzgeber vorgeschrieben war. Eine Pflicht die Elektrogeräte tatsächlich der separaten Sammlung zuzuführen bestand für den Bürger bisher jedoch nicht.
Nachdem in den vergangenen Jahren zunächst auf Europaebene eine entsprechende gesetzliche Grundlage geschaffen wurde, wurde dieses jetzt in deutsches Recht umgesetzt. Ab dem 24. März 2006 dürfen in Deutschland nach Inkrafttreten der Umsetzung des "Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten" (Elektro- und Elektronikgerätegesetzes- ElektroG) alte Elektrogeräte nicht mehr zusammen mit dem Restabfallbehälter (graue Tonne) entsorgt werden, sondern müssen einer separaten Sammlung zugeführt werden.
Für die Einrichtung und Unterhaltung der Sammelstellen sind laut ElektroG
die jeweiligen öffentlichen-rechtlichen
Entsorgungsträger verantwortlich, im Landkreis Bergstraße ist dies der ZAKB.
Für den Weitertransport der eingesammelten Materialien und deren Verwertung bzw. Entsorgung sind dagegen die Hersteller der Elektro-
und Elektronikgeräte verantwortlich. Damit hat der
Gesetzgeber die Verantwortung und die entstehenden
Kosten zwischen öffentlich-rechtlichen Entsorgern und Herstellern
zweigeteilt.
Spezielle Infos für Bürger des Landkreises Bergstrasse
Für den Bürger im Landkreis Bergstraße ändert sich zunächst nur eines wesentlich: Elektrogeräte, auch Kleingeräte, dürfen spätestens seit dem 24. März 2006 nicht mehr über den Restabfallbehälter entsorgt werden, sondern sind der separaten Sammlung durch den ZAKB zuzuführen.
Die bisher bestehenden Strukturen zur Erfassung der Elektrogeräte im Landkreis Bergstraße bleiben erhalten: nach wie vor können die Bürger ihre Elektroaltgeräte an den vom ZAKB eingerichteten Sammelstellen kostenlos abgeben oder den Service der direkten Abholung von Elektrogroßgeräten an der Haustür für 8,00 € pro Gerät in Anspruch nehmen.
Die Anmeldung zur Abholung erfolgt über den neu eingerichteten Online-Service (Zugangsdaten auf dem 1. Gebührenbescheid des Jahres 2006 oder bei späterer Anmeldung des Objektes auf dem ersten Gebührenbescheid für dieses Objekt) auf dieser Homepage oder telefonisch über das Kundenberatungszentrum des ZAKB unter: 06256/ 851-888 oder 0180 / 20 68 622 (6 Cent pro Anruf aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunk höchstens 42 Cent pro Minute). Nach der Anmeldung zur Abholung werden die Altgeräte gegen eine Gebühr von 8,00 € pro Gerät direkt an der Haustür abgeholt. Die hierfür erforderlichen Gebührenmarken gibt es bei allen Stadt- und Gemeindeverwaltungen.
Durch die im ElektroG festgelegten verschärften Sicherheitsvorgaben können jedoch nicht alle bisher genutzten Sammelstellen weiter betrieben werden. Der Kostenaufwand diese gesetzeskonform umzurüsten, würde im keinem Verhältnis zum möglichen Nutzen stehen.
Seit dem 24. März 2006 können Elektrogeräte nur noch an den in der folgenden Tabelle genannten Annahmestellen zu den dort geltenden Annahmeregeln kostenlos abgegeben werden.
Elektro- und Elektronikgeräte-Sammelstellen:
Sammelstelle |
Öffnungszeiten |
E-Schrottraktion |
| Lampertheim-Hüttenfeld Außerhalb 22 (ehem. Kreismülldeponie) |
Dienstag
14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 8:00 - 11:00 Uhr
|
Haushaltsgroßgeräte Kühlgeräte Haushaltskleingeräte Unterhaltungselektronik, Informations- und Telekommunikationsgeräte Entladungslampen |
AWZ (Abfallwirtschaftszentrum) Ratsäckerweg Heppenheim |
Mo.
- Fr. 7:00 - 17:00 Uhr Samstag 8:00 - 13:00 Uhr |
Haushaltsgroßgeräte Kühlgeräte Haushaltskleingeräte Unterhaltungselektronik, Informations- und Telekommunikationsgeräte |
Wertstoffhof
Bürstadt Waldgartenstraße |
Mittwoch 14:00 - 16:30 Uhr Samstag 9:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 16:00 Uhr |
Haushaltskleingeräte Unterhaltungselektronik, Informations- und Telekommunikationsgeräte keine Fernseher u. Monitore |
Bauhof
Wald-Michelbach Adolf-Koch-Straße 2 |
Montag 9:00 - 12:00 Uhr letzter Samstag im Monat 9:00 - 12:00 Uhr |
Haushaltskleingeräte Unterhaltungselektronik, Informations- und Telekommunikationsgeräte keine Fernseher u. Monitore |
Weitere Informationen
Dem ElektroG unterliegen fast alle Geräte die mit Strom, Batterie oder Akkumulator betrieben werden können.Ausgenommen von der Regelung sind Geräte an deren Entsorgung zusätzliche Anforderungen zu stellen sind wie Elektronachtspeicherheizgeräte (asbesthaltig), verschiedene Medizinprodukte sowie Geräte die auf Grund ihres eigentlichen Verwendungszweckes unter die Bestimmung andere Gesetze oder Verordnungen fallen.
Neu ist, dass das ElektroG auch so genannte Entladungslampen mit einbezieht. Ihre Leuchtkraft beruht auf in ihnen enthaltenen Gasmolekülen, die auf Grund von elektrischen Entladungen zum Leuchten gebracht werden. Die am weitesten verbreitete Entladungslampe ist die Neonröhre sowie die immer häufiger eingesetzten Energiesparlampen. Diese müssen in Zukunft ebenfalls der separaten Sammlung zugeführt werden und dürfen nicht über die Restmülltonne entsorgt werden.
Wegen der hohen Auflagen bei der Sammlung dieser zerbrechlichen Fraktion können Entladungslampen nur an der (ehemaligen) Kreismülldeponie in Lampertheim-Hüttenfeld, Außerhalb 22, abgegeben werden. Annahmezeiten und Bedingungen siehe Tabelle weiter oben.