Einzugsermächtigung

Eine dem ZAKB erteilte Einzugsermächtigung gilt ausschließlich zur Abbuchung der fälligen Abfallgebühren an den jeweiligen Fälligkeitsterminen. Eine einmal erteilte Einzugsermächtigung kann jederzeit ohne Begründung widerrufen werden.

Nutzen Sie daher die Gelegenheit und vereinfachen Sie für uns und sich den laufenden Zahlungsverkehr und sparen sich eine Menge lästigen Papierkram.

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