Gebühren
Verursachergerechtigkeit im Vordergrund-Abfallbewusstes Verhalten zahlt sich aus
Der ZAKB ermöglicht seinen Kunden durch ihr individuelles Abfallverhalten die Gebührenhöhe mit zu bestimmen. Wer Abfall vermeidet und Wertstoffe trennt, der wird dafür auch bei den Abfallgebühren belohnt. In erster Linie bestimmt nämlich die Größe des oder der genutzten Restabfallbehälter die Höhe der jährlichen Abfallgebühr je Grundstück. Je besser Wertstoffe und Abfälle voneinander getrennt und den vorhandenen sonstigen Systemen (Bioabfallbehälter, Papiertonne, Gelber Sack, Glascontainer etc.) zugeführt werden, umso kleiner können der oder die genutzten Restabfallbehälter sein. Werden dann noch nicht mehr als die pro Jahr bereits in der Grundgebühr je Behälterart enthaltenen Leerungen in Anspruch genommen, so fallen keine weiteren Gebühren mehr an. Nur wer zusätzliche Leerungen oder Sonderleistungen in Anspruch nimmt, wie Behältertauschaufträge erteilt oder die Sperrmüllabholung anmeldet, bekommt weitere Gebühren in Rechnung gestellt.
Für Grundstücke die nachweislich Eigenkompostierung durchführen, ist eine Minderung der jährlichen Grundgebühr möglich. Hierfür ist ein spezieller Antrag erforderlich. Auskünfte hierzu erteilt das Kundenberatungszentrum.
Hier finden Sie die Gebührenordnung als pdf-Datei.