Das Gebührensystem des ZAKB
 


Grundprinzip

Die Müllabfuhr kommt an den im Abfallkalender genannten Abfuhrterminen, um die Behälter zu leeren. Anders ist beim System des ZAKB nur, dass der Bürger selbst darüber entscheiden kann, ob er seine Behälter zur Leerung bereitstellt oder nicht.

Da für jede Leerung, die über die je Behälterart definierte Mindestleerungszahl hinausgeht, eine eigene Gebühr erhoben wird, kann so jeder Einzelne durch bewussten Umgang mit seinen Abfällen bzw. Wertstoffen Einfluss auf seine Abfallgebühren nehmen.

In der Grundgebühr sind für den Restabfallbehälter 10 Leerungen, für den Bioabfallbehälter 18 Leerungen und für den Papierbehälter 13 Leerungen bereits enthalten. Werden mehr als die je Behälterart bereits in der Grundgebühr enthaltenen Leerungen in Anspruch genommen, so fallen weitere Gebühren an deren Höhe von der Zahl der zusätzlichen Entleerungen und der Behälterart abhängen. So kann jeder Nutzer der Behälter Einfluss auf die Gesamthöhe der Abfallgebühren nehmen.

Hier finden Sie die Gebührenordnung als pdf-Datei.

Großbehälter für Restabfall

Bei Großbehältern für Restabfall (770 l und 1.100 l) wird ebenfalls eine Grundgebühr sowie eine Gebühr in Abhängigkeit vom angemeldeten Entleerungsrhythmus erhoben. Der Kunde muss im Voraus festlegen in welchem Rhythmus der Behälter geleert werden soll. Danach richtet sich dann die Grundgebühr.

Bei vierwöchentlichen Rhythmus sind 13 Leerungen pro Jahr im Pauschalpreis mit inbegriffen. Beim zweiwöchigen Rhythmus sind 26 Leerungen pro Jahr und bei wöchentlichem Leerungsrhythmus 52 Leerungen pro Jahr in der Gebühr enthalten.

Zusätzliche Leerungen sind jeweils zu den angegebenen Pauschalgebühren pro Leerung möglich.

Großbehälter für Papier

Die Großbehälter für Papier (770 l und 1.100 l) werden in vierwöchentlichem Rhythmus geleert. Dabei sind die 13 jährlichen Leerungen in der pauschal erhobenen Grundgebühr inbegriffen. Zusätzliche Leerungen sind nicht möglich.

Für die Kommune Bensheim gilt hierfür eine Sonderregelung.

In der für die 240 l-Papiertonne pauschal erhobenen Grundgebühr sind 13 Leerungen pro Jahr bei der Grundgebühr inbegriffen, dies entspricht einer Leerungshäufigkeit von 1 mal pro Monat.

Zusätzliche Leerungen sind i.d.R nicht möglich.

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