Was sind gefährliche Abfälle (Sonderabfälle)?
Gefährliche Abfälle (Sonderabfälle, besonders überwachungsbedürftige Abfälle) sind schädliche oder giftige Stoffe, die nicht nur in Industrie und Gewerbe anfallen, sondern zunehmend auch im privaten Bereich (z.B. Haushalt, Garten, Heimwerkerbereich). Es handelt sich hierbei um chemische Substanzen, die
- nach Art, Beschaffenheit oder Menge ohne besondere Vorkehrungen das Wohl der Allgemeinheit erheblich beinträchtigen und
- aufgrund ihrer schädlichen Eigenschaften und Umwelteinwirkungen in speziellen Entsorgungsanlagen behandelt oder abgelagert werden müssen, sofern eine Verwertung nicht möglich ist.
Gefährliche Abfälle (Sonderabfälle) dürfen niemals in die vorhandenen Mülltonnen oder in den Ausguss gegeben werden, sondern sie gehören zur speziellen Schadstoffsammlung des ZAKB, dem so genannten Umweltmobil.
Der ZAKB bedient sich für die Einsammlung der beim Bürger vorhandenen gefährlichen Abfälle einer mobilen Sammelstelle, dem so genannten Umweltmobil. Dabei handelt es ich um einen Spezial-LKW, der durchs seine besondere Innenausstattung den strengen Regeln für die Einsammlung von gefährlichen Abfällen genügt und Raum bietet die vielfältigen dort angelieferten Chemikalien auch sicher lagern und transportieren zu können. Das Umweltmobil, auch Schadstoffmobil genannte Gefährt, hält an insgesamt 81 verschiedenen Sammelplätzen zwei Mal im Jahr in allen Kommunen des Landkreises Bergstraße zweimal im Jahr. Damit hat jeder Bürger die Möglichkeit zwei Mal pro Jahr in der Nähe seiner Wohnung die gesammelten gefährlichen Abfälle einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuzuführen. Für Privatpersonen und Gewebebetriebe, mit nicht mehr als 500 kg an gefährlichen Abfällen pro Jahr, ist die Abgabe der Chemikalien dort kostenlos.
Wurde der Sammeltermin direkt vor der Haustür verpasst, so kann jeder andere in der Liste genannte Standort ebenfalls genutzt werden. Bedingung ist jedoch, dass es sich bei dem Anlieferer um einen Einwohner des Landkreises Bergstraße handelt.
Das Umweltmobil fährt arbeitstäglich nach Abschluss der Sammlung in ein von der HIM zugewiesenes Zwischenlager. Dort werden die Materialien weiter sortiert, beschriftet und wenn ausreichende Mengen zusammen gekommen sind der Verwertung bzw. Beseitigung zugeführt. Der größte Teil der eingesammelten Abfälle wird in der Sonderabfallverbrennungsanlage der HIM in Biebesheim verbrannt. Die HIM ist in Hessen der für die Verwertung und Entsorgung von gefährlichen Abfällen aus dem privaten Bereich alleinig berechtigte Firma. Bei der Anlieferung von Abfällen am Umweltmobil sind einige spezielle Regeln zu beachten, die nachfolgend aufgeführt sind:
Schadstoffsammlung (Sonderabfall-Kleinmengensammlung)des ZAKB
Hinweise, Tipps, Termine und Standorte des Umweltmobils
- Akzeptierter gefährlicher Abfall (Sonderabfall)
- Abgewiesener gefährlicher Abfall (Sonderabfall)
- Hinweise zur Annahme
- Ansprechpartner
- Termine und Standorte des Umweltmobils
Akzeptierter gefährlicher Abfall (Sonderabfall)
Welche gefährlichen Abfälle werden angenommen?
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Abgewiesener gefährlicher Abfall (Sonderabfall)
Von der Einsammlung ausgeschlossen sind:
- Chemische Kampfstoffe (Infos bei Kampfmittelräumdienst 06151/12-1)
- Gasflaschen (Verkaufsstelle)
- Leuchtstoffröhren (Elektrohandel oder Sammelstelle für Entladungslampen des Kreises)
- Munition (Infos bei Kampfmittelräumdienst 06151/12-1)
- Radioaktive Stoffe (Hess. Landesanstalt f. Umwelt, 0561/2000-0)
Hinweise zur Annahme
Bitte unbedingt beachten:
- Maximale Gebindegröße 20 kg bzw. 20 l.
- Maximale Anliefermenge 100 kg bzw. 100 l.
- gefährlichen Abfall verschiedener Art nicht zusammenschütten oder vermischen.
- Unnötige Verpackungen vermeiden (z.B. Lackreste einer Art zusammenschütten, leere Gebinde zum Hausabfall, Verpackungen entfernen und zum Altpapier bzw. in die Wertstoffsammlung (Gelber Sack) geben.).
- gefährlichen Abfall nicht irgendwo abstellen, sondern ausschließlich dem Fachpersonal übergeben !!!
- Dispersionsfarben, Kleber und Leime auf Wasserbasis sind kein gefährlicher Abfall. Sie sind zusammen mit dem Hausabfall (grauer Restabfallbehälter) zu entsorgen. Zwingende Voraussetzung ist, dass die Farben sich in festem Materialzustand befinden. Flüssige und pastöse Farbenreste sind durch Verrühren mit Bindemittel (Zement-, Gipsreste, Sägemehl, feiner Sand o.ä.) vor Eingabe in den Restabfallbehälter zu verfestigen.
- Lacke (auf Lösemittelbasis) sind auf jeden Fall als gefährlicher Abfall zu entsorgen.
- Verkaufsstellen für Motoren- und Getriebeöle sind gesetzlich verpflichtet Altöle bis zu der im Einzelfall abgegebenen Menge kostenlos zurückzunehmen (§64 KrW-/AbfG).
Merkblatt zur Sonderabfall-Kleinmengen-Sammlung (Schadstoffsammlung)
Ansprechpartner
Ihre Ansprechpartner bei Fragen und Unklarheiten:
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ZAKB
Zweckverband Abfallwirtschaft Kreis Bergstraße
Außerhalb 22
68623 Lampertheim
Frau Köhler, Tel.: 06256/851-55
oder die Umweltfachkräfte der Städte und Gemeinden
Termine und Standorte des Umweltmobils