Regelungen für Sperrmüll
Die sperrigen Abfälle werden auf Abruf kostenpflichtig eingesammelt. Pro Anmeldung (Menge und Maße siehe weiter unten) einer Sperrmüllabholung werden 10,00 Euro erhoben, die am Jahresende über den Gebührenbescheid abgerechnet werden Eine Anmeldung ist durch den Grundstückseigentümer oder die Hausverwaltung, über den Online-Service dieser Homepage, per Fax, E-Mail oder telefonisch über das Kundenberatungszentrum des ZAKB möglich.
Welche Materialien gehören prinzipiell zum Sperrmüll dazu?
Zum Sperrmüll gehören Abfälle aus Haushaltungen, die wegen ihres Umfanges, ihres Gewichtes oder ihrer Größe nicht in die Abfallbehälter oder Abfallsäcke eingebracht werden können. Zum Sperrmüll gehören insbesondere Hausrat- und Einrichtungsgegenstände (z.B. Möbel, Fahrräder, Koffer, Teppiche, Matratzen, Betten, Gartenmöbel, usw.). Der Sperrmüll ist nicht da für Entrümpelungen und Haushaltsauflösungen.
Welche Mengen und Abmessungen beim Sperrmüll sind erlaubt?
Maximale Menge: 2 m³
Maximale Länge: 2 m
Maximale Breite: 2 m
Maximales Gewicht: 50 kg/Stück
Was wird beim Sperrmüll nicht mitgenommen
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- Abfälle auf Anhängern
- Abfälle von Bau- und Umbaumaßnahmen, Renovierungen
- Asbest
- Asbesthaltige Stoffe
- Autoreifen
- Autoteile, Motorräder, Mopeds, Autowracks
- Badewannen
- Badobjekte wie WC´s, Waschbecken
- Balken
- Bau- und Renovierungsabfälle
- Bäume, Teile von Bäumen
- Decken- und Wandverkleidungen
- Dämm- und Isoliermaterialien (auch Glas- und Mineralwolle)
- Einfriedungen aus Holz und Metall
- Eisenbahnschwellen
- Elektrogeräte
- Elektroschrott
- Fensterglas
- Fliesen
- Gartenholz
- Gegenstände aus Entrümpelungen
- Gegenstände aus Wohnungsauflösungen
- Gewerblicher Abfall jeder Art
- Grünschnitt
- Hausmüll jeglicher Art in Tüten, Säcken und Kartons
- Heizkörper
- Holz
- Holzdecken
- Holzschuppen
- Kartonagen
- Kartons mit Abfällen (z.B. Kleinteile, Tapeten)
- KFZ-Teile und Reifen
- Kleinstückige Abfälle, die in die Restmülltonne passen
- Kleinteile in Sperrmüll verstaut oder verpackt in Säcken und/oder Kartons
- Kochtöpfe
- Küchengroßgeräte
- Kühlgerät
- Mofas, Mopeds, Motorräder
- Motorräder, Motorroller, Motoren
- Nachtspeicherheizgeräte
- Paletten
- Rohre, Metall
- Rohre, Steingut
- Sanitäranlagen, Sanitärkeramik
- Silagefolie, Kultivationsfolie
- Sonstige Verkaufsverpackungen aus Papier/Pappe/Karton
- Sparren
- Steine
- Säcke mit Abfällen (z.B. Tapeten, Kleinteile)
- Tapetenreste
- Textilien
- Videogeräte
- Waschbecken
- Weinbergpfähle, Hopfenstangen
- Öltanks (Stahl oder Kunststoff)
Was wird beim Sperrmüll mitgenommen
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- Benzin-Rasenmäher (ohne Öl und Benzin)
- Betten
- Bettgestelle
- Blumenkästen - falls zu groß für Restmülltonne
- Bügelbrett
- Couchgarnitur
- Fahrräder
- Fenster (1-2 Stück)
- Fensterrahmen (1-2 Stück)
- Garten- und Balkonmöbel
- Gasherd
- Glasscheiben in Möbelstücken
- Holzregale
- Holzschlitten
- Holzschrank
- Holztüren, Innen- und Außenbereich (1-2 Stück)
- Hölzerne Bettgestelle
- Kinderroller
- Kindersitz
- Kinderspielzeug, dass zu groß für die Restmülltonne ist
- Kinderwagen
- Kisten
- Klappläden (1-2 Stück)
- Koffer
- Kohleherd
- Kohleofen
- Korbwaren
- Kunststoffmöbel
- Laminat (in geringen Mengen)
- Lampen
- Leitern
- Marmorplatte vom Tisch
- Matratzen
- Metallroste
- Möbel
- Möbelholz
- Parkett (in geringen Mengen)
- Parkettböden/Parkettreste (in geringen Mengen)
- PVC-Fußboden (in geringen Mengen)
- PVC-Fußbodenplatten (in geringen Mengen)
- Rasenmäher (ohne Öl und Benzin)
- Rolläden aus Metall, Holz oder Kunststoff (1-2 Stück)
- Satellitenschüsseln
- Schlitten
- Schrank
- Sessel
- Sockelleisten (in geringen Mengen)
- Sofa
- Sperrige Metallabfälle
- Stühle
- Teppichboden (lose oder fest verlegt) (in geringen Mengen)
- Teppiche, Teppichbrücken
- Tische
- Türen (Innen- und Außen-) (1-2 Stück)
- Türen und Türzargen (1-2 Stück)
- Türrahmen (1-2 Stück)
- Vorhangschienen
- Wäschekorb
- Wäscheständer
- Ölofen (soweit frei von Ölrückständen)
Weiterhin ist zu beachten...
- dass das Material ebenerdig auf öffentlich zugänglichem Gelände bereitgestellt werden muss
- dass die Gesamtmenge des bereitgestellten Materials nicht mehr als 2 Kubikmeter betragen darf
- dass die einzelnen Gegenstände das Gewicht von 50 kg nicht überschreiten dürfen
- dass das Sperrgut spätestens ab 6:00 Uhr am Abholtag bereitstehen muss
- dass nur Materialien mitgenommen werden, die nach oben stehender Liste auch tatsächlich zum Sperrmüll gehören