Herzlich willkommen beim Zweckverband Abfallwirtschaft Kreis Bergstraße (ZAKB)

Der Zweckverband Abfallwirtschaft Kreis Bergstraße (ZAKB) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die mit dem Ziel gebildet wurde, einzelne Aufgaben, zu deren Wahrnehmung die Städte und Gemeinden bzw. die Landkreise verpflichtet sind, gemeinsam zu erfüllen.

Im Zweckverband Abfallwirtschaft Kreis Bergstraße (ZAKB) sind folgende 16 Städte und Gemeinden sowie der Kreis selbst Mitglied: Abtsteinach, Bensheim, Biblis, Birkenau, Bürstadt, Einhausen, Fürth, Grasellenbach, Groß-Rohrheim, Heppenheim, Lautertal, Lindenfels, Mörlenbach, Neckarsteinach, Rimbach und Zwingenberg. Grundlage für die Bildung und die Aufgabenerledigung im Zweckverband ist das Gesetz über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (KGG).

Ziele des ZAKB

Die Notwendigkeit, für die abfallwirtschaftlichen Aufgaben eine neue gemeinsame Organisationsform zu finden, ergibt sich aus dem hessischen Abfallrecht. In Hessen sind, anders als in den meisten übrigen Bundesländern, die abfallwirtschaftlichen Aufgaben zwischen den Städten und Gemeinden einerseits und den Landkreisen andererseits aufgeteilt.

Demnach sind die Kommunen für das Einsammeln der Abfälle in ihrem Gebiet und der Kreis für den Transport und die Entsorgung aller eingesammelten Abfälle zuständig. Allein aus dieser Aufgabendefinition ergeben sich zwangsläufig Berührungspunkte und Schnittstellen, so dass es im Hinblick auf eine von allen angestrebte kostengünstige und sachgerechte Entsorgung der anfallenden Abfälle nur sinnvoll und logisch erschien, die Kompetenzen, Zuständigkeiten und Aufgaben in einer gemeinsamen Organisation zu bündeln.

Aufgaben des ZAKB

  • Einsammeln aller Abfälle aus privaten Haushalten
  • Transport der eingesammelten Abfälle zu den Entsorgungseinrichtungen
  • Beseitigung und Verwertung der Abfälle
  • Gebührenabrechnung mit den Bürgern
  • Bereitstellung, Tausch und Bewirtschaftung der Müllgefäße
  • Betrieb von Wertstoffhöfen, Kompostplätzen und Grünschnittsammelstellen
  • Kundenbetreuung für alle Abrechnungsfragen
  • Anmeldung von Sperrmüll auf Abruf
  • Entsorgung von Elektronikschrott und Sondermüllkleinmengen
  • Umfassende Abfallberatung und Öffentlichkeitsarbeit

Wie funktioniert der Zweckverband?

Im Zweckverband Abfallwirtschaft Kreis Bergstraße sind 16 Städte und Gemeinden und der Kreis Bergstraße Mitglied. Grundlage allen Handelns des Zweckverbandes nach innen und nach außen ist die Zweckverbandssatzung, die Abfallsatzung und die Gebührenordnung.

Nach der Zweckverbandssatzung hat der Verband zur Umsetzung seiner Aufgaben und zur Wahrnehmung seiner Tätigkeiten drei "Organe". Die Verbandsversammlung ist das "Parlament" des Zweckverbandes und in seiner Entscheidungsebene mit den kommunalen Parlamenten vergleichbar. Dort wird über die Abfallsatzung, die Gebührenordnung und alle sonstigen maßgeblichen Belange der Zweckverbandsmitglieder entschieden. Die Zweckverbandsversammlung besteht aus bis zu 40 Mitgliedern, wobei der Kreis 14, die Städte und Gemeinden über 20.000 Einwohnern 2 und alle übrigen Städte und Gemeinden einen Vertreter entsenden. Diese Vertreter werden von den kommunalen Parlamenten gewählt.

Verbandsvorstand

Der Verbandsvorstand kann hinsichtlich seiner Aufgaben mit dem Aufsichtsrat einer GmbH oder Aktiengesellschaft verglichen werden. Seine Aufgaben bestehen im Wesentlichen in der Überwachung der Verbandsgeschäftsführung und der Vorbereitung der Verbandsversammlungen. Der Verbandsvorstand besteht aus dem Landrat oder einem von ihm bestimmten hauptamtlichen Kreisbeigeordneten und 4 Vertretern der Städte und Gemeinden.

Verbandsgeschäftsführung

Die Verbandsgeschäftsführung hat, vergleichbar mit der Geschäftsführung eines Unternehmens, die Aufgabe, die laufenden Dienstgeschäfte abzuwickeln und alle Entscheidungen von Verbandsversammlung und Verbandsvorstand umzusetzen.

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