Stabile Abfallgebühren auch 2026

Am 02. Dezember 2025 kamen die Mitglieder der Verbandsversammlung im Energiepark in Hüttenfeld zu ihrer letzten Sitzung in diesem Jahr zusammen. Auf der Agenda standen unter anderem der Wirtschaftsplan 2026, die Abfallgebühren 2026 und die Novelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG).

Wirtschaftsplan 2026: Geplantes Defizit, stabile Abfallgebühren 

Als öffentlich-rechtliches gebührenfinanziertes Entsorgungsunternehmen sind wir ein Teil der Daseinsvorsorge in der Region und gesetzlich verpflichtet, sowohl Gewinne als auch Verluste in einem festgelegten Zeitrahmen auszugleichen und an die Bürgerinnen und Bürger weiterzugeben. Statt eines kurzfristigen Auf und Ab der Abfallgebühren hat die Verbandsversammlung bereits in einer früheren Sitzung beschlossen, eine längerfristige Gebührenstabilität zu fokussieren. Vor diesem Hintergrund weist unser Wirtschaftsplan für 2026 zwar ein geplantes Defizit von 2.635.715,84 EUR aus, das durch die positiven Ergebnisse der Vorjahre jedoch gegenfinanziert werden kann. Wir können somit die Abfallgebühren für die Bürgerinnen und Bürger trotz Inflation und weiterer Kostentreiber 2026 stabil halten. Anschließend sind die Rücklagen voraussichtlich aufgebraucht, und es wird für das Jahr 2027 nach vier Jahren mit gleichgebliebenen Gebühren eine Anpassung der Gebühren zur Deckung des Defizits geben müssen.

Novelle des ElektroG bringt Neuerung auf den Wertstoffhöfen im kommenden Jahr

Die Anfang November im Bundesrat beschlossene Novelle des ElektroG bringt unter anderem für unseren Wertstoffhofbetrieb eine weitreichende Neuerung mit sich: die Einführung des sogenannten Thekenmodells für die Annahme von Elektroaltgeräten. Damit wird die bislang gängige Praxis, bei der die Bürgerinnen und Bürger ihre Elektroaltgeräte eigenständig in die bereitgestellten Container einwerfen, nicht mehr zulässig sein. Stattdessen sind die Altgeräte von geschultem Wertstoffhofpersonal persönlich entgegenzunehmen und fachgerecht zu sortieren. 
Im Fokus steht dabei, alle in den Geräten enthaltenen Li-Ion-Batterien zu separieren – entweder durch Entnahme der Batterien, sofern möglich, oder durch Separierung des ganzen Gerätes in speziellen Behältern. 
Ziel der neuen Regelung ist es, sicherzustellen, dass die für das Recycling erfassten Mengen in den Großcontainern gesichert batteriefrei sind. In Abfallgemischen enthaltene Li-Ion-Batterien führen immer wieder zu Bränden und großen Schäden in Recyclinganlagen, die aufgrund der Häufigkeit der Fälle mittlerweile kaum noch versicherbar sind.

Wir werden entsprechende Maßnahmen im Laufe des kommenden Jahres umsetzen.