Als kommunaler Entsorger arbeiten wir im Auftrag der Gesellschaft - strukturiert in mehreren Organen. Grundlage hierfür ist das Gesetz über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (KGG).
Die Verbandsversammlung setzt sich aus den von den Mitgliedern des Zweckverbandes entsandten Vertretern zusammen und tagt mindestens zwei Mal im Jahr. Sie bildet die höchste "parlamentarische" Ebene des ZAKB und ist mit den Parlamenten auf kommunaler Ebene vergleichbar. Die Verbandsversammlung entscheidet über formalrechtliche Rahmenbedingungen von der Abfallsatzung über die Gebührenordnung bis hin zum Wirtschaftsplan und dem Jahresabschluss.
Der Verbandsvorstand ist in seiner Funktion mit dem Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft vergleichbar. Er überwacht das operative Geschäft der Geschäftsleitung und gestaltet die Unternehmenspolitik aktiv mit. Der Vorstand besteht aus dem Landrat oder einem von ihm bestimmten hauptamtlichen Kreisbeigeordneten sowie aus fünf Vertreter/innen der Städte und Gemeinden.
Die Verbandsgeschäftsführung leitet das Tagesgeschäft und vertritt den ZAKB nach außen. Basis für die Arbeit der Geschäftsführung sind - neben den gesetzlichen Vorschriften - die Vorgaben und Beschlüsse der Verbandsversammlung.
Unsere 48 Fahrzeuge legten im Jahr 2021 bei der Abfuhr von Restabfall, Bioabfall, Papier, Sperrmüll, Grünsperrmüll und den Gelben Säcken knapp 1.000.000 Kilometer zurück. Mit den gefahrenen Kilometern könnte man fast 25 Mal die Erde umrunden. Insgesamt sind aktuell rund 240 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beim ZAKB und seiner Tochtergesellschaft beschäftigt. Unsere Kundenberatung bearbeitete über 92.385 Anfragen im Jahr.
Das Entsorgungsgebiet Kreis Bergstraße:
Fläche: | 720 km² |
Einwohner: | rund 270.000 |
eingesammelte Abfallmengen: | |
Restabfall: | 29.648 Mg* entspricht 110kg / Einwohner |
Bioabfall: | 30.226 Mg* entspricht 108kg / Einwohner |
Sperrmüll: | 6.384 Mg* entspricht 25kg / Einwohner |
Papier: | 15.407 Mg* entspricht 65kg / Einwohner |
* Mg = Megagramm = 1.000 Kg = 1 Gewichtstonne |