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14.12.2022

MODERATE GEBÜHRENANPASSUNG

Nach vier Jahren Gebührenstabilität stellt ZAKB neue Kalkulation vor


In der Wintersitzung am 13. Dezember 2022 haben die Mitglieder der Verbandsversammlung des ZAKB eine neue Gebührenordnung sowie den Wirtschaftsplan für das Jahr 2023 beschlossen. Außerdem wurden in der Sitzung die rechtlichen Rahmenbedingungen geschaffen, die künftig dabei helfen werden, risikoreiche Rückwärtsfahrten unserer Abfallfahrzeuge zu vermeiden.

Steigende Kosten und volatile Rohstoffpreise bedingen neue Kalkulation

Für das Wirtschaftsjahr 2022 erwarten wir ein gutes Ergebnis. Dafür nannte Jonas Thiede, einer unserer beiden Geschäftsführer, zwei wesentliche Gründe. Da sind einerseits unsere eigenen strategischen Entscheidungen mit positiven finanziellen Auswirkungen – die Verschmelzung der Service GmbH in den Zweckverband hat beispielsweise Einsparungen im hohen sechsstelligen Bereich gebracht. Andererseits gab es in der Vergangenheit die Möglichkeit, hohe Erlöse am Rohstoffmarkt zu erzielen. Dazu nennt Jonas Thiede ein Beispiel: „Wir haben mit den Papierabfällen in 2021 und auch 2022 gute Überschüsse erzielt, so dass wir die Gebühren seit Anfang 2019 stabil halten konnten.“ Eigentlich wären die Gebühren bereits Ende 2021 neu zu kalkulieren gewesen. Vor einer Gebührenanpassung haben wir aber abgewartet, mit welchen Ergebnissen die Ausschreibungen zur Restabfallverbrennung sowie zur Sperrabfall- und Altpapierverwertung beendet werden, die im Jahr 2022 liefen. „Mit den geschlossenen Verträgen kann die neue Gebührenkalkulation wesentliche Kosten korrekt berücksichtigen“, stellt Jonas Thiede fest.

Gute Ergebnisse bei steigenden Kosten

Denn tatsächlich ist es so, dass die guten Ergebnisse, die die Gebühren vier Jahre lang stabil halten konnten, uns nun dabei helfen werden, künftige Verluste abzumildern. Deshalb werden die Gebühren ab 2023 moderat angepasst. Denn, um nur zwei Beispiele zu nennen: Unsere Flotte von Abfallsammelfahrzeugen verbraucht Diesel, der sich in den vergangenen Monaten sehr stark verteuert hat. Und die Kosten für die thermische Verwertung des Restabfalls sind auf nahezu das Doppelte gestiegen.

Moderate Gebührenanpassung

Was heißt nun „moderate Anpassung“? Das lässt sich anhand einer Beispielberechnung zur verbreitetsten Behälterkombination im Kreis Bergstraße verdeutlichen. Diese besteht aus einem 120-Liter-Restabfall-Behälter mit 14 Leerungen (also mit vier Zusatzleerungen, die über die von der Mindestgebühr abgedeckten 10 Leerungen hinausgehen), dazu ein 120-Liter-Bioabfall-Behälter mit 17 Leerungen und ein 240-Liter-Papierabfall-Behälter mit 13 Leerungen. Für diese Kombination sind ab 2023 genau 246,61 € zu zahlen, statt bisher 229,46 €. Das sind also 17,15 € mehr – weniger als 1,50 € im Monat.

Künftige Vermeidung von Rückwärtsfahrten

Ein weiteres Thema auf der Verbandsversammlung war das Rückwärtsfahren von Abfallsammelfahrzeugen. Um die Gefahren für Anwohner und Müllwerker bei der Abfallsammlung zu verringern, hat die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) eine Branchenregel erlassen. Diese verpflichtet uns unter anderem dazu, risikoreiche Rückwärtsfahrten von Sammelfahrzeugen zu vermeiden. Zu den Maßnahmen, die das ermöglichen sollen, gehört beispielsweise der Einsatz sogenannter „Engstellenfahrzeuge“, wo dieser möglich ist. Weiterhin können von den Kommunen künftig Abfallsammelplätze bestimmt werden, an denen die betroffenen Bürger ihre Abfallbehälter zur Leerung bereitstellen müssen. In diesen Fällen bieten wir immer einen optional buchbaren, gebührenpflichtigen Behälterservice an. Dieser transportiert die von den Bürgerinnen und Bürgern an der Grundstücksgrenze bereitgestellten Abfallbehälter zum Sammelplatz und nach der Leerung wieder zurück.