Genehmigung Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2021
18. Dezember 2020
Öffentliche Bekanntmachung
des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Kreis Bergstraße
Wirtschaftsplan des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Kreis Bergstraße für das Wirtschaftsjahr 2021
I. Beschluss der Verbandsversammlung
Aufgrund des § 18 Abs. 2 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Dezember 1969 (GVBI. I S. 307) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11. Dezember 2019 (GVBI S. 416) in Verbindung mit § 16 Abs. 1 und 2 der Verbandssatzung vom 22. August 2018 hat die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Kreis Bergstraße am 18. Dezember 2020 den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2021 wie folgt festgesetzt:
1. Mit dem Wirtschaftsplan werden
im Erfolgsplan
im Vermögensplan
festgesetzt.
2. Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2021 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 4.372.500 EUR festgesetzt.
3. Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2021 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 275.000 EUR festgesetzt.
4. Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2021 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 2.900.000 EUR festgesetzt.
5. Es gilt die als Teil des Wirtschaftsplans beschlossene Stellenübersicht.
Lampertheim-Hüttenfeld, 18.12.2020
Zweckverband Abfallwirtschaft Kreis Bergstraße (ZAKB)
gez. Christian Engelhardt
(Verbandsvorsitzender)
II. Bekanntmachung des Wirtschaftsplanes
Der vorstehende Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2021 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die nach §18 Abs. 2 KGG i.V.m. § 1 Abs. 2 EigBGes und §§ 102 Abs. 4, 103 Abs. 2 und 105 Abs. 2 HGO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen Ziffer 2, 3 und 4 sind erteilt. Sie haben folgenden Wortlaut:
Das Regierungspräsidium Darmstadt hat mit Datum vom 08. Januar 2021 (Zeichen: RPDA-Dez. I 16-03 u 02/24-2018/4) dem Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2021 die Genehmigung wie folgt erteilt:
Hiermit genehmige ich
1. den Gesamtbetrag der in Ziffer 2 des Beschlusses über den Wirtschaftsplan des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Kreis Bergstraße für das Wirtschaftsjahr 2021 vorgesehenen Kredite in Höhe von 4.372.500 € (i. W.: „Vier Millionen dreihunterzweiundsiebzigtausendfünfhundert Euro“) gemäß § 18 Absatz 2 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (KGG) i. V. m. § 1 Abs. 2 des Eigenbetriebsgesetzes (EigBGes) sowie § 103 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO);
2. den in Ziffer 3 des vorgenannten Beschlusses festgesetzten Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 275.000 € (i. W.: „Zweihundertfünfundsiebzigtausend Euro“) gemäß § 18 Absatz 2 KGG i. V. m. § 1 Abs. 2 EigBGes sowie § 102 Abs. 4 HGO;
3. den in Ziffer 4 des vorgenannten Beschlusses festgesetzten Höchstbetrag der Liquiditätskredite in Höhe von 2.900.00 € (i. W.: „Zwei Millionen neunhunderttausend Euro“) gemäß § 18 Abs. 2 KGG i. V. mit § 1 Abs. 2 EigBGes sowie 105 Abs. 2 HGO.
Darmstadt, den 08.01 2021
Regierungspräsidium Darmstadt
Der Wirtschaftsplan 2021 liegt zur Einsichtnahme vom 25.01.2021 bis 05.02.2021 im Verwaltungsgebäude des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Kreis Bergstraße, Am Brunnengewännchen 5, 68623 Lampertheim-Hüttenfeld zu folgenden Uhrzeiten öffentlich aus: Montag bis Donnerstag in der Zeit von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 12:30 Uhr bis 16:00 Uhr und Freitag in der Zeit von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Lampertheim-Hüttenfeld, 18.01.2021
Zweckverband Abfallwirtschaft Kreis Bergstraße (ZAKB)
gez. Christian Engelhardt
(Verbandsvorsitzender)