Genehmigung Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2022
07. Dezember 2021
Öffentliche Bekanntmachung
des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Kreis Bergstraße
Wirtschaftsplan
des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Kreis Bergstraße für das
Wirtschaftsjahr 2022
I. Beschluss der Verbandsversammlung
Aufgrund des § 18 Abs. 2 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Dezember 1969 (GVBI. I S. 307) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11. Dezember 2019 (GVBI S. 416) in Verbindung mit § 16 Abs. 1 und 2 der Verbandssatzung vom 22. August 2018 hat die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Kreis Bergstraße am 07. Dezember 2021 den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2022 wie folgt festgesetzt:
1. Mit dem Wirtschaftsplan werden
im Erfolgsplan | die Erträge mit | 31.709.387 | EUR |
| die Aufwendungen mit | 31.872.280 | EUR |
| Saldo | - 162.893 | EUR |
im Vermögensplan | die Einnahme mit | 14.807.473 | EUR |
| die Ausgabe mit | 14.807.473 | EUR |
festgesetzt.
2. Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsjahr 2022 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 6.102.428 EUR festgesetzt.
3. Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen im Wirtschaftsjahr 2022 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 275.000 EUR festgesetzt.
4. Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Wirtschaftsjahr 2022 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 2.900.000 EUR festgesetzt.
5. Es gilt die als Teil des Wirtschaftsplans beschlossene Stellenübersicht.
Lampertheim-Hüttenfeld, 07.12.2021
Zweckverband Abfallwirtschaft Kreis Bergstraße (ZAKB)
gez. Christian Engelhardt
(Verbandsvorsitzender)
II. Bekanntmachung des Wirtschaftsplanes
Der vorstehende Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2022 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die nach §18 Abs. 2 KGG i.V.m. § 1 Abs. 2 EigBGes und §§ 102 Abs. 4, 103 Abs. 2 und 105 Abs. 2 HGO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen Ziffer 2, 3 und 4 sind erteilt. Sie haben folgenden Wortlaut:
Das Regierungspräsidium Darmstadt hat mit Datum vom 07. Januar 2022 (Zeichen: RPDA - Dez. I 16-03 u 02/24-2018/5) dem Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2022 die Genehmigung wie folgt erteilt:
Hiermit genehmige ich gemäß § 18 Abs. 2 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (KGG) i. V. m. § 1 Abs. 2 des Eigenbetriebsgesetzes (EigBGes):
1. den Gesamtbetrag der in Ziffer 2 des Beschlusses über den Wirtschaftsplan des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Kreis Bergstraße für das Wirtschaftsjahr 2022 vorgesehenen Kredite in Höhe von 6.102.428 € (i. W.: „Sechs Millionen einhundertzweitausendvierhundertachtundzwanzig Euro“) nach § 103 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO);
2. den in Ziffer 3 des vorgenannten Beschlusses festgesetzten Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 275.000 € (i. W.: „Zweihundertfünfundsiebzigtausend Euro“) nach § 102 Abs. 4 HGO;
3. den in Ziffer 4 des vorgenannten Beschlusses festgesetzten Höchstbetrag der Liquiditätskredite in Höhe von 2.900.000 € (i. W.: „Zwei Millionen neunhunderttausend Euro“) nach § 105 Abs. 2 HGO.
Darmstadt, den 07.01.2022
Regierungspräsidium Darmstadt
Der Wirtschaftsplan 2022 liegt zur Einsichtnahme vom 24.01.2022 bis 01.02.2022 im Verwaltungsgebäude des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Kreis Bergstraße, Am Brunnengewännchen 5, 68623 Lampertheim-Hüttenfeld zu folgenden Uhrzeiten öffentlich aus: Montag bis Donnerstag in der Zeit von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 12:30 Uhr bis 16:00 Uhr und Freitag in der Zeit von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Lampertheim-Hüttenfeld, 14.01.2022
Zweckverband Abfallwirtschaft Kreis Bergstraße (ZAKB)
gez. Christian Engelhardt
(Verbandsvorsitzender)