Für die bedarfsorientierte Abfuhr müssen auf jedem anschlusspflichtigen Grundstück als Regelausstattung mindestens je ein Restabfallbehälter, ein Bioabfallbehälter und ein Papierbehälter zugeteilt oder angemeldet sein. Für diese Regelausstattung wird eine Mindestgebühr erhoben. Die Mindestgebühr wird bemessen nach dem jedem anschlusspflichtigen Grundstück zur Verfügung stehenden Gefäßvolumen für Restabfall. Falls mehrere Restabfallbehälter vorhanden sind, entscheidet der ZAKB, welcher Behälter für die Festsetzung der Mindestgebühr herangezogen wird. Bei Restabfallbehältern der Größe 60 - 240 l sind bereits 10 von 26 möglichen Leerungen, bei Bioabfallbehältern 18 von 36 möglichen Leerungen und bei Papierbehältern 13 Leerungen über die Mindestgebühr abgedeckt. Für zusätzlich in Anspruch genommene Leerungen fallen weitere Kosten an.
Preise gültig ab dem 01.01.2019
Wählen Sie daher im ersten Schritt die entsprechenden Behälter aus, die in der Mindestgebühr enthalten sein sollen. Alle weiteren Behälter tragen Sie bitte unter dem Punkt Zusatzbehälter ein.
Wählen Sie hier bitte weitere Behälter aus, falls die in der Regelausstattung enthaltenen Behälter nicht ausreichen.
Mindestgebühr | € |
Gebühren für zusätzliche Behälter | € |
Gebühren für zusätzliche Einzelleerungen | € |
Gesamt | € |