Alte Spraydosen

Umweltmobil

Ob Verdünner, Frostschutzmittel oder Lacke – sogenannte gefährliche Abfälle dürfen Sie niemals über Ihre Tonnen oder den Abfluss entsorgen. Stattdessen bietet Ihnen das Umweltmobil eine Möglichkeit, Ihren Sondermüll in der Nähe Ihrer Wohnung abzugeben. Es hält an über 80 verschiedenen Sammelplätzen im ganzen Kreis Bergstraße, jeweils zwei Mal im Jahr. Für Privatpersonen ist die Abgabe der Chemikalien dort kostenlos. 

Antworten auf häufig gestellte Fragen

  • Welche Abfälle nimmt das Umweltmobil an?

    Welche Abfälle nimmt das Umweltmobil an?

    Die folgenden Abfälle können am Umweltmobil abgegeben werden, wobei die Gebindegröße 20 kg bzw. 20 l nicht überschreiten darf. Die maximale Anliefermenge beträgt 100 kg bzw. 100 l.

    • Düngemittel
    • Fotochemikalien (Fixierer, Entwickler)
    • Haushaltsreiniger
    • Holzschutzmittel
    • Imprägniermittel
    • Insektenschutzmittel
    • Kalkentferner
    • Kosmetika
    • Laborchemikalien
    • Lacke und Lasuren (lösemittelhaltig)
    • Leim- und Klebemittel
    • Lösungsmittel
    • ölverschmutzte Betriebsmittel
    • Lampenkondensatoren
    • Pflanzenschutzmittel
    • Pinselreiniger
    • Rostschutzmittel
    • Quecksilberthermometer/-schalter
    • Säuren
    • Laugen
    • Spachtelmassen
    • Spraydosen
    • Verdünner
    • WC-Reiniger
       
  • Was muss ich bei der Abgabe gefährlicher Abfälle beachten?

    Was muss ich bei der Abgabe gefährlicher Abfälle beachten?

    • Die maximale Gebindegröße beträgt 20 kg bzw. 20 l.
    • Die maximale Anliefermenge beträgt 100 kg bzw. 100 l.
    • Bei Anlieferung von Kleingebinden werden max. 50 Stück (Laborchemikaliengröße max. 500 g oder 500 ml) angenommen.
    • Gefährliche Abfälle verschiedener Art sollten Sie bitte nicht zusammenschütten oder vermischen.
    • Bitte vermeiden Sie unnötige Verpackungen (z. B. Lackreste einer Art zusammenschütten und leere Gebinde zum Restabfall geben; allgemein Verpackungen entfernen und zum Altpapier bzw. in den Gelben Sack geben).
    • Gefährliche Abfälle bitte unbedingt dem Fachpersonal übergeben (nicht einfach irgendwo abstellen)!
    • Dispersionsfarben (Wand- und Fassadenfarben) sowie Kleber und Leime auf Wasserbasis gehören nicht zu den gefährlichen Abfällen. Sie sind zusammen mit dem Restabfall zu entsorgen. Zwingende Voraussetzung ist, dass die Farben sich in festem Materialzustand befinden: Flüssige und pastöse Farbenreste sind durch Verrühren mit Bindemittel wie Zementpulver oder Gips vor Eingabe in die Mülltonne komplett zu verfestigen.
    • Lacke (auf Lösemittelbasis) sind als gefährliche Abfälle über das Umweltmobil zu entsorgen und dürfen nicht in den Restabfall gegeben werden.
    • Verkaufsstellen für Motoren- und Getriebeöle sind laut §8 Altölverordnung gesetzlich dazu verpflichtet, Altöl bis zu der im Einzelfall abgegebenen Menge kostenlos zurückzunehmen. Beim Kauf des Öls wird die Entsorgungsgebühr bereits mit bezahlt.
  • Welche Abfälle können nicht am Umweltmobil abgegeben werden?

    Welche Abfälle können nicht am Umweltmobil abgegeben werden?

    • Gasflaschen (bitte dort zurückgeben, wo gekauft)
    • Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen (bitte im Elektrohandel oder an den Sammelstellen des ZAKB abgeben)
    • Bleibatterien
    • Dispersionsfarben (Wand- und Fassadenfarben) sowie Kleber und Leime auf Wasserbasis sind zusammen mit dem Restabfall zu entsorgen. Zwingende Voraussetzung ist, dass die Farben sich in festem Materialzustand befinden: Flüssige und pastöse Farbenreste sind durch Verrühren mit Bindemittel wie Zementpulver oder Gips vor Eingabe in die Mülltonne komplett zu verfestigen.
  • Was müssen Apotheken beachten?

    Was müssen Apotheken beachten?

    Bei Anlieferung durch Apotheken müssen die Chemikalien vorab angemeldet werden. Das Formular dazu kann unter service@zakb.de angefordert werden. Die Auflistung muss dem Fachpersonal mind. 5 Tage vor der geplanten Abgabe vorliegen. Bitte nennen Sie bei der Bearbeitung auch Termin und Standort, an dem Sie die Chemikalien anliefern werden.

    Die Chemikalien sind dem Fachpersonal mit Inhaltsliste nach organisch und anorganisch getrennt zu übergeben. Reaktive Stoffe wie Klasse 4.2, 4.3, 5.1, 5.2 müssen separat gelistet oder das Fachpersonal gesondert darauf hingewiesen werden.

    Achtung: Ohne vorherige Anmeldung kann keine Abgabe beim Umweltmobil erfolgen!

Termine und Standorte des Umweltmobils