Sie haben Ihr Zuhause ausgemistet? Den Keller entrümpelt? Die Garage ausgeräumt? Dann ist es vermutlich an der Zeit für eine Sperrmüllabholung. Ihre Anmeldung nehmen wir gerne telefonisch unter 06256 851-881 oder über unseren Online-Service entgegen - als Grundstückeigentümer oder als Mieter. Wählen Sie einfach einen der nächsten zur Verfügung stehenden Terminen aus.
Für die Anmeldung des Sperrmülls wird pro Auftrag 15,00 EUR (für registrierte Onlinekunden 7,50 EUR) berechnet. Die Abrechnung erfolgt über den nächsten Gebührenbescheid.
Der Sperrmüll ist nicht für Entrümpelungen, Umbaumaßnahmen und Haushaltsauflösungen gedacht.
Was Sie beachten müssen
Für eine reibungslose Abfuhr bitten wir Sie, die sperrigen Abfälle am Abholtag bis spätestens 6:00 Uhr am Gehwegrand des Grundstücks bereitzustellen. Achten Sie bitte unbedingt darauf, dass Menschen mit Kinderwägen, Rollatoren oder Rollstühlen den Gehweg problemlos passieren können. Werden Ihre Abfallbehälter nicht vor Ihrer Wohnung, sondern an einem Sammelplatz geleert, dann stellen Sie Ihren Sperrmüll bitte ebenfalls dort bereit. Dies darf frühestens am Vortag ab 19:00 Uhr erfolgen.
Weiterhin gilt es zu berücksichtigen, dass...
Ist der Aufwand zum Ausbauen der elektronischen Gegenstände zu groß, können auch Teile des Möbelstücks - zum Beispiel eine Rückwand mit Leuchten - separat über den Elektroschrott und der Rest über den Sperrmüll entsorgt werden.
Was zählt als Sperrmüll?
Zum Sperrmüll gehören insbesondere Hausrat und Einrichtungsgegenstände, die wegen ihres Umfanges, ihres Gewichts oder ihrer Größe nicht in die Abfallbehälter oder Abfallsäcke passen. Dazu zählen zum Beispiel Möbel, Fahrräder, Koffer, Teppiche, Matratzen, Betten, Gartenmöbel, etc.
Was gehört nicht zum Sperrmüll?
Kein Sperrmüll sind Kleingegenstände in Säcken und Kartons, Gegenstände mit elektrischen oder elektronischen Bauteilen, Abfälle aus Umbauten und Renovierungen (z. B. Decken- und Wandverkleidungen, Einfriedungen aus Holz und Metall, Gartenholz, Balken, Sparren, Isolierstoffe, Styropor, Sanitärkeramik, Badewannen und Tapeten etc.), Gewerbeabfall jeder Art sowie Mopeds, Mofas, Motorräder, Kfz-Teile und Reifen. Gasgefüllte Leuchtstofflampen (z. B. Neonröhren) und Energiesparlampen dürfen ebenfalls nicht im Sperrmüll enthalten sein.