Sperrmüll

Sperrmüll

Sie haben Ihr Zuhause ausgemistet? Den Keller entrümpelt? Die Garage ausgeräumt? Dann beantragen Sie doch eine Sperrmüllabholung – telefonisch oder ganz einfach online.

Antworten auf häufig gestellte Fragen

  • Was muss ich beim Sperrmüll beachten?

    Was muss ich beim Sperrmüll beachten?

    • Der Sperrmüll muss ebenerdig bereitgestellt werden.
    • Bis spätestens 6:00 Uhr am Abholtag sollten die sperrigen Abfälle am Gehwegrand des Grundstücks bereitstehen.
    • Achten Sie unbedingt darauf, dass Menschen mit Kinderwagen, Rollatoren oder Rollstühlen den Gehweg problemlos passieren können.
    • Werden Ihre Abfallbehälter nicht vor Ihrer Wohnung, sondern an einem Sammelplatz geleert, dann stellen Sie Ihren Sperrmüll bitte ebenfalls dort bereit. Dies darf frühestens am Vortag ab 19:00 Uhr erfolgen.
    • Bitte verstauen Sie im Sperrmüll keine Kleinteile.
    • Die maximale Menge darf 2 m³ nicht überschreiten.
    • Einzelne Gegenstände sollten nicht länger als 2 m sein.
    • Das Gewicht pro Stück darf maximal 50 kg betragen.
    • Alle elektronischen Bestandteile, bspw. Lampen, müssen entfernt und über den Elektroschrott entsorgt werden.
    • Möbel, die elektrisch betrieben werden, dürfen nur als Elektroschrott und nicht als Sperrmüll entsorgt werden dürfen. Das betrifft beispielsweise verstellbare Fernseh- oder Massagesessel, höhenverstellbare Betten oder Schreibtische etc. Ist der Aufwand zum Ausbauen der elektronischen Gegenstände zu groß, können auch Teile des Möbelstücks – zum Beispiel eine Rückwand mit Leuchten – separat über den Elektroschrott und der Rest als Sperrmüll entsorgt werden.
  • Was zählt als Sperrmüll – und was nicht?

    Was zählt als Sperrmüll – und was nicht?

    Zum Sperrmüll gehören Hausrat und Einrichtungsgegenstände, die wegen ihres Umfangs, ihres Gewichts oder ihrer Größe nicht in die Abfallbehälter oder Abfallsäcke passen.

    Das sind beispielsweise Tische, Stühle, Betten, Fahrräder, Koffer, Teppiche, Matratzen oder Gartenmöbel.

    Nicht zum Sperrmüll gehören:

    • Kleingegenstände in Säcken oder Kartons
    • Gegenstände mit elektrischen oder elektronischen Bauteilen – diese müssen als Elektroschrott entsorgt werden.
    • Auch Abfälle aus Umbauten und Renovierungen (z. B. Decken- und Wandverkleidungen, Einfriedungen aus Holz und Metall, Gartenholz, Balken, Sparren, Isolierstoffe, Styropor, Sanitärkeramik, Badewannen und Tapeten etc.) sind kein Sperrmüll.
    • Gewerbeabfall jeglicher Art zählt nicht zum Sperrmüll.
    • Mopeds, Mofas, Motorräder, Kfz-Teile und Reifen können nicht als Sperrmüll abgeholt werden.
    • Energiesparlampen und gasgefüllte Leuchtstofflampen (z. B. Neonröhren) sind ebenfalls kein Sperrmüll.