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FAQ

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Warum wurden meine Behälter nicht geleert?

Wenn Ihr Behälter nicht geleert wurde, dann kann das mehrere Ursachen haben:

  • Kein Transponderchip vorhanden
  • Transponderchip defekt oder herausgefallen
  • Transponderchip gesperrt
  • Behälter überfüllt
  • Behälter falsch befüllt oder verdichtet

 In diesen Fällen wenden Sie sich bitte an unsere Kundenberatung.

Wozu braucht mein Abfallbehälter einen Transponderchip?

Alle angemeldeten Abfallbehälter sind mit einem Transponderchip ausgestattet. Diese Chips ermöglichen es, die Leerungen der Behälter beim Anheben am Müllfahrzeug zu registrieren und für die Berechnung der Abfallgebühren zu nutzen. Wird ein Behälter ohne Transponderchip zur Leerung bereit gestellt, so erkennt das System dies und verweigert die Leerung des Behälters.

Wie funktioniert die Sperrmüllentsorgung?

Bestimmte sperrige Abfälle werden auf Abruf kostenpflichtig eingesammelt. Pro Anmeldung einer Sperrmüllabholung werden 15,00 € Anmeldegebühr erhoben (Ausnahme: Online-Kundinnen bzw. -Kunden), die auf dem nächsten Gebührenbescheid mit abgerechnet werden.

Eine Anmeldung kann über den Online-Service, per Fax, E-Mail oder telefonisch über unsere Kundenberatung erfolgen.

Die Regeln für die Sperrmüllabholung lesen Sie bitte hier nach.

Was muss ich tun, wenn ich einen Behälter tauschen möchte?

Wenn Sie Ihren vorhandenen Behälter gegen einen in einer anderen Größe tauschen möchten, dann wenden Sie sich telefonisch an unsere Kundenberatung, schicken uns ein Fax, eine E-Mail oder beauftragen den Tausch über unseren Online-Service. Für die Aufstellung bzw. den Tausch von bis zu drei Behältern fällt eine Gebühr von 22,00 € an.

Kann ich mich vom Bioabfallbehälter befreien lassen und was muss ich dafür tun?

Wenn Sie alle auf Ihrem Grundstück anfallenden organischen Abfälle durch Kompostierung selbst verwerten, dann können Sie eine Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung eines Bioabfallbehälters beantragen. Dazu muss ein schriftlicher Antrag ausgefüllt werden, den Sie im Downloadcenter finden. Wird dem gestellten Antrag nach Prüfung statt gegeben, so wird auf die je Grundstück fällige Mindestgebühr ein Nachlass in Höhe von 25,00 € pro Jahr gewährt. Bei Antragstellung wird eine zusätzliche einmalige Bearbeitungsgebühr von 15,00 € erhoben.

Wie funktioniert die Abrechnung der Abfallgebühren und wie hoch sind die Vorauszahlungen?

Der Gebührenbescheid zur Abfallentsorgung wird am Anfang des Jahres an die Eigentümerin/ den Eigentümer bzw. an die Hausverwaltung verschickt. Darauf werden alle Behälter mit Behälternummer aufgeführt und gemeinsam mit den in Anspruch genommenen Leistungen (z.B. Sperrmüllabholung) berechnet.

Für jedes Grundstück wird eine Mindestgebühr pro Jahr erhoben. Diese ist abhängig von der Größe des genutzten Restabfallbehälters. In der Mindestgebühr sind alle Fixkosten, die pro Grundstück für die Abfallentsorgung entstehen, einkalkuliert. In der Mindestgebühr sind die Kosten für einen Restabfallbehälter (incl. 10 Leerungen pro Jahr), einen Bioabfallbehälter (incl. 18 Leerung pro Jahr) und einen Papierbehälter (incl. 13 Leerungen pro Jahr) beinhaltet.

Werden die Behälter öfter als die in der Mindestgebühr beinhalteten Leerungen bereit gestellt, werden diese Zusatzleerungen auf dem Gebührenbescheid Anfang des Jahres nachberechnet.

Die Vorauszahlung für das laufende Jahr wird auf Basis der im zurückliegenden Jahr in Anspruch genommenen Leerungen berechnet – wie es auch bei der Gas- u. Stromabrechnung üblich ist.

Wurde für das Objekt ein Antrag auf Befreiung von der Nutzungspflicht vom Bioabfallbehälter gestellt und genehmigt, so reduziert sich die Mindestgebühr um 25,00 € pro Jahr.

Mehr zum Thema Gebühren finden Sie hier.

Wer bezahlt für den Abfallbehälter?

Alle Behälter der Größen 60 l, 80 l, 120 l und 240 l werden von uns kostenlos zur Verfügung gestellt. Falls Sie Behälter der Größen 770 l und 1.100 l benötigen, so können Sie diese beim ZAKB kaufen. Auskünfte erteilt unser Kundenberatungszentrum.

 

Was kann ich tun, um Abfallgebühren zu sparen?

Sie haben die Möglichkeit durch Abfalleinsparung und Abfalltrennung die Menge des anfallenden Abfalls insgesamt zu reduzieren. Fällt wenig Abfall in Ihrem Haushalt an, so reicht Ihnen beim Restabfall und beim Bioabfall sicherlich der jeweils kleinste Behälter. Dadurch bezahlen Sie von Beginn an eine geringere Mindestgebühr.

Stellen Sie Ihre Abfallbehälter nicht öfter zur Leerung bereit als in der Mindestgebühr bereits enthalten (Restabfall 10 Leerungen, Bioabfall 18 Leerungen und Papier 13 Leerungen pro Jahr), so fallen keine weiteren Gebühren an.

Haushalte, die alle anfallenden Bioabfälle selbst kompostieren, können sich von der Pflicht zur Nutzung des Bioabfallbehälters befreien lassen. Hierfür ist ein schriftlicher Antrag erforderlich sowie der Nachweis bestimmter Voraussetzungen. Wird dem Antrag statt gegeben, so reduziert sich die Mindestgebühr für dieses Objekt pro Jahr um 25,00 €.

Wie erfolgt die Abrechnung der Abfallgebühren für mich als Mieterin bzw. Mieter?

Die Abrechnung der Abfallgebühren erfolgt über die Eigentümerin/ den Eigentümer bzw. die  Hausverwaltung eines Objektes. Diese erhalten jährlich einen Gebührenbescheid, auf dem alle Behälter mit der Behälternummer aufgeführt sind und die in Anspruch genommenen Zusatzleerungen bzw. Zusatzleistungen (z.B. Sperrmüllabholung) berechnet werden.

Falls die Eigentümerin/ der Eigentümer die Unterlagen an Sie als Mieterin bzw. Mieter weitergegeben hat, prüfen Sie bitte sofort, ob die Angaben mit dem tatsächlichen Behälterbestand übereinstimmen. Bei Unstimmigkeiten wenden Sie sich bitte an die Eigentümerin/ den Eigentümer.

Was versteht man unter Grünsperrmüll und Grünschnitt und wie entsorge ich größere Mengen an Gartenabfällen?

Unter die Bezeichnung Grünsperrmüll fallen pflanzliche Abfälle aus dem Garten, die wegen ihrer Größe bzw. Sperrigkeit nicht über den Bioabfallbehälter entsorgt werden können. Diese werden von uns zwei Mal im Jahr direkt an Ihrem Grundstück abgeholt. Bedingung ist unter anderem, dass das Material mit verrottbarer Kordel gebündelt bereitgelegt wird. Zum Grünsperrmüll zählen insbesondere Äste, dünne Stämme und Strauchwerk.

Alle Regeln für die Grünsperrmüllsammlung finden Sie hier. Die für die Grünsperrmüllsammlung geplanten Abfuhrtermine sind auf Ihrem Abfallkalender abgedruckt.

Unter Grünschnitt versteht man Baum-, Hecken- und Strauchschnitt, Laub und Grünpflanzenreste, die von Ihnen in haushaltsüblichen Mengen kostenlos angeliefert werden können.

Parallel dazu bieten wir eine sogenannte Blitzabfuhr für Gartenabfälle an. Dabei werden Ihnen auf Wunsch innerhalb weniger Tage nach Anmeldung alle Gartenabfälle ohne Mengenbegrenzung direkt am Grundstück abgeholt. Für diese Leistung ist ein vorheriges Angebot erforderlich. Nähere Informationen zu Preisen und Bedingungen erhalten Sie bei unserer Kundenberatung.

Was muss ich tun, wenn mein Behälter defekt ist?

Defekte Behälter (z.B. Deckel oder Rad abgebrochen) werden in den Größen 60 l, 80 l, 120 l und 240 l kostenlos ausgetauscht. Der Tausch kann per Fax, E-Mail oder telefonisch über unsere Kundenberatung veranlasst werden.

 

Warum sind die Gelben Säcke für die Sammlung der Materialien mit einem Grünen Punkt so dünn?
  • Der Grüne Punkt gibt den Entsorgungsfirmen vor, wie die Säcke beschaffen sein müssen (Materialstärke, Zugfestigkeit).
  • Das Material darf nicht zu stabil sein, da es sonst in der Sortierung nicht aufreißt.

Tipps:

  • Säcke nicht voll machen
  • scharfe Kanten nach innen biegen