Bekanntmachung: Satzungsänderung Gebührenordnung
Geänderte Gebührenordnung gültig ab 1. April 2026

Änderungssatzung der Gebührenordnung zur Abfallsatzung des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Kreis Bergstraße
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Kreis Bergstraße hat in ihrer Sitzung am 26.03.2026 die Änderung der Gebührenordnung zur Abfallsatzung des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Kreis Bergstraße beschlossen.
§ 1 Änderungen
In § 12 wurde der Satz 1.1 des Absatzes 1 neu gefasst:
§ 12 Gebühren
1. Kleinanlieferungen
1.1 Für die Annahme von Restabfall in haushaltsüblichen Mengen (z.B. Kofferrauminhalt eines Normal-Pkw) werden folgende Gebühren erhoben:
a) Kleinstmenge 4,00 €
b) je angefangene 120 Liter Volumen 6,00 €
c) je weitere angefangene 120 Liter Volumen 6,00 €
d) Restabfallsäcke gem. § 4 Abs. 10 gebührenfrei
§ 2 Inkrafttreten
Diese Änderungssatzung tritt am 01.04.2026 in Kraft.
Lampertheim-Hüttenfeld, 26.03.2026
Zweckverband Abfallwirtschaft Kreis Bergstraße
gez.:
Matthias Schimpf
(Vorstandsvorsitzender)
