Bekanntmachung: Wirtschaftsplan

Genehmigung des Wirtschaftsplans für das Wirtschaftsjahr 2026

I. Beschluss der Verbandsversammlung

Aufgrund des § 18 Abs. 2 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (KGG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Dezember 1969 (GVBI. I S. 307) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11. Dezember 2019 (GVBI S. 416) in Verbindung mit § 16 Abs. 1 und 2 der Verbandssatzung vom 13. Dezember 2022 hat die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Kreis Bergstraße am 02. Dezember 2025 den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2026 wie folgt festgesetzt:

1. Mit dem Wirtschaftsplan werden

          im Erfolgsplan             die Erträge mit                          41.830.347,80 EUR
                                                      die Aufwendungen mit          46.561.388,00 EUR
                                                      Saldo                                              -4.731.040,20 EUR

          im Vermögensplan    die Einnahme mit                     3.278.307 EUR
                                                      die Ausgabe mit                        13.278.307 EUR

festgesetzt.

2. Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsjahr 2026 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 8.718.050 EUR festgesetzt.

3. Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen im Wirtschaftsjahr 2026 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 0 EUR festgesetzt.

4. Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Wirtschaftsjahr 2026 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 0 EUR festgesetzt.

5. Es gilt die als Teil des Wirtschaftsplans beschlossene Stellenübersicht.

6. Der Jahresverlust im Erfolgsplan aus Ziffer 1 wird durch die Entnahme aus der zweckgebundenen Rücklage „Gebührenstabilitätszusage“, die zum Ausgleich eines
Verlustes gebildet wurde, ausgeglichen.

Lampertheim-Hüttenfeld, 02.12.2025
Zweckverband Abfallwirtschaft Kreis Bergstraße (ZAKB)
gez. Matthias Schimpf
(Verbandsvorsitzender)

II. Bekanntmachung des Wirtschaftsplanes

Der vorstehende Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Das Regierungspräsidium Darmstadt hat mit Datum vom 20. Januar 2026 (Zeichen: 0029-I 16-03.u.02-00021#2025-00001) dem Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2026 die Genehmigung wie folgt erteilt:

Hiermit genehmige ich gemäß § 18 Abs. 2 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (KGG) i. V. m. § 1 Abs. 2 des Eigenbetriebsgesetzes (EigBGes) den Gesamtbetrag der in Ziffer 2 des Beschlusses über den Wirtschaftsplan des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Kreis Bergstraße für das Wirtschaftsjahr 2026 vorgesehenen Kredite in Höhe von 8.718.050 € (in Worten: „Acht Millionen siebenhundertachtzehntausendundfünfzig Euro“) nach § 103 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO).

Darmstadt, den 20.01.2026
Regierungspräsidium Darmstadt

Der Wirtschaftsplan 2026 kann ab sofort bis 31. Dezember 2026 auf unserer Homepage www.zakb.de eingesehen werden.

Lampertheim-Hüttenfeld, 20.01.2026
Zweckverband Abfallwirtschaft Kreis Bergstraße (ZAKB)
gez. Matthias Schimpf
(Verbandsvorsitzender)

Den Wirtschaftsplan 2026 finden Sie  im Infocenter unter diesem Link.