Neue Bioabfallverordnung
Für saubere Böden und hochwertigen Kompost
Mit dem 1. Mai 2025 ist die neue Bioabfallverordnung (BioAbfV) in Kraft getreten.
Das Wichtigste vorweg: Für Sie als Bürgerinnen und Bürger im Kreis Bergstraße ergeben sich daraus keine Neuerungen. Sie sind weiterhin aufgefordert, Ihren Bioabfall bestmöglich zu trennen.
Das Ziel der Bioabfallverordnung ist es, die Qualität des Bioabfalls zu verbessern und die Verschmutzung durch Mikroplastik im Boden und Wasser zu reduzieren.
Denn leider landen immer noch zu viele Dinge in den braunen Tonnen, die dort nicht hineingehören – zum Beispiel Kunststoffe, Batterien und Glas; aber auch die als „biologisch abbaubar“ bzw. „kompostierbar“ deklarierten Tüten und weitere Produkte wie Kaffeekapseln dürfen nicht in die Biotonne. Sie verrotten in den Biogasanlagen nicht schnell genug und müssen, wie alle anderen Fremdstoffe auch, mit großem Aufwand aussortiert werden, damit aus dem Bioabfall hochwertiger Kompost für die Landwirtschaft entstehen kann.
Trotz großer Bemühungen lassen sich jedoch nicht alle Partikel der Fremdstoffe vollständig aus dem Kompost heraussieben. Die BioAbfV und weitere gesetzliche Vorgaben regeln exakt, wie hoch dieser Anteil sein darf – und werden stetig verschärft. Eine korrekte Mülltrennung durch die Bürgerinnen und Bürger ist daher unerlässlich, um die Vorgaben einhalten zu können.
Der ZAKB macht seit vielen Jahren mit intensiver Öffentlichkeitsarbeit auf die Herausforderungen der Fremdstoffe im Bioabfall aufmerksam und hat seine Sammelfahrzeuge mit elektronischen Detektionssystemen ausgestattet.
Die Biodetektoren scannen die braunen Tonnen elektronisch auf falsch entsorgte Abfälle. Erkennt das System Fremdstoffe in einem Behälter, wird er mit einer roten Karte versehen und nicht geleert. Er muss nachsortiert oder gegen Gebühr als Restabfall entsorgt werden.
Von Bußgeldern sieht der ZAKB derzeit ab.