Theken auf den Wertstoffhöfen

Abgabe von bestimmten Elektroaltgeräten künftig nur noch bei geschultem Personal

Auf unseren Wertstoffhöfen dürfen Bürgerinnen und Bürger künftig bestimmte Elektroaltgeräte nicht mehr selbstständig im E-Schrottcontainer entsorgen. Die Geräte müssen an sogenannten „Theken“ abgegeben werden. Hier nimmt sie unser geschultes Personal entgegen und sortiert sie fachgerecht vor – für die Bürgerinnen und Bürger entsteht dadurch kein zusätzlicher Aufwand. Ziel dieser Neuregelung ist es, insbesondere Brandrisiken durch falsch entsorgte Lithiumbatterien zu senken und die Qualität der erfassten Wertstoffe zu verbessern. Dahinter steht auch die Novelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG), die zum 1. Januar 2026 in Kraft getreten ist. 

In Bürstadt wird in diesem Jahr zudem unser erster digitalisierter Wertstoffhof mit autonomen Services als Pilotprojekt eröffnet. Dieses Angebot ergänzt den klassischen, personell betreuten Betrieb und ermöglicht es Kundinnen und Kunden, Teile des Entsorgungsprozesses eigenständig durchzuführen.

Mit Blick auf die Weiterentwicklung der Wertstoffhöfe hat unsere Verbandsversammlung zudem eine Anpassung der Gebührenordnung beschlossen. Künftig gilt neben der bisherigen Regelung von 6,00 € je angefangene 120 Liter Restabfall auch eine neue Kleinmengenpauschale: Für Anlieferungen bis 80 Liter werden 4,00 € berechnet.