Theken auf den Wertstoffhöfen
Verbandsversammlung des Zweckverband Abfallwirtschaft Kreis Bergstraße (ZAKB) befasst sich mit dem Wertstoffhofsystem im Kreis Bergstraße
(Lampertheim-Hüttenfeld, 26. März 2026) Am 26. März 2026 kamen die Mitglieder der Verbandsversammlung des ZAKB im Energiepark in Hüttenfeld zusammen. Auf der Agenda standen unter anderem die Einführung des Thekenmodells auf den Wertstoffhöfen im Zuge der ElektroG-Novelle, der aktuelle Stand zur Entsorgung der freigegebenen Abfälle aus dem Rückbau des Kernkraftwerks Biblis, die Anpassung der Gebührenordnung sowie die Genehmigung des Wirtschaftsplans 2026 und der Beitritt zur ekom21.
Neue gesetzliche Vorgaben: Einführung des Thekenmodells
Mit der Novelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG), die zum 1. Januar 2026 in Kraft getreten ist, ergeben sich grundlegende Änderungen für den Betrieb der Wertstoffhöfe. Künftig dürfen Bürgerinnen und Bürger bestimmte Elektroaltgeräte nicht mehr selbstständig in den dafür vorgesehenen E-Schrottcontainer entsorgen. Stattdessen erfolgt die Annahme über sogenannte Theken, an denen die Geräte abgegeben werden und geschultes Personal diese fachgerecht vorsortiert: Für die Bürgerinnen und Bürger entsteht dadurch kein zusätzlicher Aufwand.
Ziel dieser Neuregelung ist es, insbesondere Brandrisiken durch falsch entsorgte Lithiumbatterien zu senken und die Qualität der erfassten Wertstoffe zu verbessern.
Gebührenordnung wird an neue Betriebsformen angepasst
Mit Blick auf die Weiterentwicklung der Wertstoffhöfe hat die Verbandsversammlung zudem eine Anpassung der Gebührenordnung beschlossen. Künftig gilt neben der bisherigen Regelung von 6,00 € je angefangene 120 Liter Restabfall auch eine neue Kleinmengenpauschale: Für Anlieferungen bis 80 Liter werden 4,00 € berechnet.
In Bürstadt wird in diesem Jahr zudem der erste digitalisierte Wertstoffhof mit autonomen Services als Pilotprojekt eröffnet. Dieses Angebot ergänzt den klassischen, personell betreuten Betrieb und ermöglicht es Kundinnen und Kunden, Teile des Entsorgungsprozesses eigenständig durchzuführen.
Freigegebene Abfälle aus Biblis: SAVAG und Riedwerke signalisieren Gesprächsbereitschaft
Nachdem der ZAKB die verwaltungsrechtliche Durchsetzung der Mitbenutzungsanordnung der Deponie in Büttelborn beim RP Darmstadt beantragt hatte, um seiner rechtlichen Verpflichtungen zur Beseitigung der freigegebenen Abfälle aus dem Rückbau des Kernkraftwerks Biblis zu erfüllen, haben die SAVAG GmbH, die Deponiebetreiberin in Büttelborn, sowie die Riedwerke nun die Bereitschaft signalisiert, auf Rechtsmittel zu verzichten und eine sogenannte mehrpolige öffentlich-rechtliche Vereinbarung mitzutragen. Die Gespräche zwischen allen beteiligten Akteuren werden aktuell wieder aufgenommen.
Mitgliedschaft bei ekom21
Darüber hinaus hat die Verbandsversammlung den Beitritt des ZAKB zur ekom21 beschlossen. Durch die Mitgliedschaft beim kommunalen IT-Dienstleister eröffnen sich zusätzliche Möglichkeiten für die Digitalisierung und Standardisierung der IT-Infrastruktur.
Über den Zweckverband Abfallwirtschaft Kreis Bergstraße (ZAKB)
Als kommunaler Entsorger sammelt, verwertet und beseitigt der ZAKB alle Abfälle aus privaten Haushalten im Kreis Bergstraße. Gemeinsam mit seiner Tochtergesellschaft, der ZAKB Energie und Dienstleistungs GmbH, beschäftigt er rund 300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und betreibt zahlreiche eigene Anlagen an mehreren Standorten in der Region – von einem Abfallwirtschaftszentrum, über Wertstoffhöfe und Sammelstellen bis hin zu einem Energiepark. Durch die Nutzung von Sonne, Biomasse und Deponiegas versorgt der ZAKB mehrere hundert Haushalte mit Wärme und Strom aus erneuerbaren Energieträgern. So leistet der Zweckverband einen Beitrag zur Energiewende im Kreis Bergstraße.
